Geringwertiges Wirtschaftsgut: Grenze steigt auf € 1.000,- ab 2023

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GWG sind toll 🙂

Geringwertige Wirtschaftsgüter bieten interessante Möglichkeiten.

Wenn die Anschaffung unter € 1.000,-- (ab 01.01.2023) bleibt, dann kann man die Kosten sofort ansetzen und muss diese nicht über die Nutzungsdauer abschreiben.

Bis 31.12.2022 war die Grenze bei € 800,--.
Die Erhöhrung um € 200,-- bringt einen interessanten Spielraum.
Warum?

Bessere Wahlmöglichkeit, mehr Potential für Optimierungen.

Am Beispiel eines Laptops möchte ich hier Möglichkeiten aufzeigen.

Ein guter Laptop, wie zb ein Apple MacBook Air, gibt es um rund € 1.000,--.
Bei einem Angebot unter tausend Euro kann das Gerät sofort abgezogen werden und schmälert voll den Jahresgewinn.
Möchte ich die Investition aber auf mehrere Jahre verteilen, dann kauf ich einfach Zubehör dazu, und schon ist die Gesamtinvestition über tausend Euro und muss über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!

Nicht auf neuen IFB vergessen!

Aber Achtung, mit 2023 gibt es auch wieder einen Investitionsfreibetrag: https://steuern-optimieren.at/97/neuer-investitionsfreibetrag-ab-2023/
Dieser bietet mir 10% zusätzliche Abzugsmöglichkeit im aktuellen Wirtschaftsjahr!
Es ist daher interessant, über die Grenze des geringfügigen Wirtschaftsgutes zu bekommen, um die zusätzlichen 10% Abzugs zu lukrieren!

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