Änderungen und Neuerungen für 2021

Das Jahr 2021 ist noch jung und Aufgrund der Corona-Situation kommt sicher noch einiges auf uns zu!
Was bisher geschah:

Eingangssteuersatz auf 20% gesenkt

Bisher wurde die erste Steuerstufe (also von ~11.000 bis ~18.000) mit einem Steuersatz von 25% versehen. Das ändert sich mit 2021!

Pro 1000 Euro erspart man sich 5%, das sind 50 Euro!

Elektro-Auto-Förderung

Bisher bekamen Firmen 3.000 Euro an Ökoförderung. Heuer gibt's nur 2.000,--
Weiterhin gibt es die Befreiung der NoVA und keine Pflicht der Führung eines Fahrtenbuches für e-Autos!

Grenzwerte

Geringfügigkeitsgrenze 475,86

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit 2021 bei monatlich: € 475,86.

Dienstgeberabgabe 713,79

Der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe beträgt ab 2021 € 713,79