Die Rückkehr der steuerfreien 3000 Euro Mitarbeiterprämie – mit einem riesigen Haken! :(

Die Vergangenheit

Über den genialen steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterbonus haben wir in der Vergangenheit schon oft geschrieben, siehe:

Dieser Bonus kam mal mit diesem, mal mit jenem Namen.

Im Jahr 2024 heißt dieses Goodie "Mitarbeiterprämie" und hat einen riesigen Haken

3.000 Euro Mitarbeiterprämie 2024

Auch für 2024 gibt es einen steuer- und abgabenfreien Bonus für Mitarbeiter.

Aber nur dann, wenn es der Kollektivvertrag vorsieht!

Gibt es dazu keine Regelung im Kollektivvertrag, gibt es keine Mitarbeiterprämie.

Es braucht daher im Kollektivvertrag eine Regelung zu so einer Prämie.
Oder es braucht die Ermächtigung im Kollektivvertrag für so eine Prämie.

Gibt es das nicht, dann kann keine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterpämie ausbezahlt werden.

Aktueller Stand: Ubit ist nicht dabei

Anfang April 2024 sind die IT-Menschen in Österreich davon ausgeschlossen, weil das der UBIT Kollektivvertrag nicht erlaubt.
https://www.wko.at/kollektivvertrag/fragen-antworten-kollektivvertrag-informationstechnologie-2024#heading_4
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Links

Weihnachtsfeier bis 365 € absetzbar

Wie hoch dürfen die Kosten für die Weihnachtsfeier sein?

Pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin dürfen € 365 für diverse Feiern aufgewendet werden.
Wobei dieser Betrag nicht auf die Weihnachtsfeier begrenzt ist.
Der Betrag gilt für alle Feiern über das Jahr, also auch:

  • Betriebsfeiern wie zb Sommerfeste
  • Betriebsausflüge
  • kulturelle Veranstaltungen

Geschenke

Bis zum Betrag von € 186 sind Zuwendungen steuer- und abgabenfrei. Diese dürfen aber nicht in Bargeld erfolgen, sehr wohl aber in Gutschein-Form.

Siehe auch

Neue steuerfreie Mitarbeiter Gewinnbeteiligung ab 2022

Höhe? 3.000 Euro

Ab 2022 gibt es steuerfreie eine Mitarbeiterbeteiligung iHv 3.000 Euro.
Steuerfrei! Aber nicht SV frei!
Sozialversicherungs-Beiträge müssen dafür aber abgeführt werden!

Voraussetzung

  • Nur an aktive MitarbeiterInnen
  • Alle ArbeitnehmerInnen oder bestimmte Gruppen von ArbeitnehmerInnen

Keine Umgehung erlaubt

Wird bestehendes Gehalt in die neue Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung umgewandelt, so gibt es keine Steuerfreiheit

Grenzen

Die Summe der steuerfreien Gewinnbeteiligungen darf das EBIT (=Ergebnis vor Zinsen und Steuern) nicht übersteigen.

Alles was das EBIT übersteigt, ist nicht mehr steuerfrei!

Siehe auch

Corona 300er https://steuern-optimieren.at/1/2020-corona-dreitausender-3000-e-steuerfrei-an-mitarbeiter-auszahlen/

2020 Corona Dreitausender – 3000 € steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen

2020: 3.000 € steuerfrei durch Corona

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Beitragsbild: Dreitausender im Silvrettagebiet von https://www.m-klueber.de/, Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/ , Wikiartikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Dreitausender#/media/Datei:Silvretta_Panorama_wiki_mg-k.jpg

Essensgutscheine auf 8 Euro erhöht

Ein nettes Steuerzuckerl für Mitarbeiter sind Essensgutschein!

Werden vom Arbeitgeber Gutscheine für die Verabreichung von Essen ausgegeben, die in Gaststätten in der "Nähe" verbraucht werden können, so waren die bisher bis 4,4 Euro steuerfrei.
Auch Lieferdienste gelten als "in der Nähe"

8 Euro steuerfreie Essensgutscheine pro Tag

Neu ist jetzt, dass dieser Betrag auf 8 Euro angehoben wurde.

2 Euro für steuerfreie Lebensmittelgutscheine

Auch die Grenze für die Lebensmittelgutscheine wurde angehoben. Die frühere Grenze von 1,1 Euro wurde auf 2 Euro pro Tag angehoben.
Diese zwei Euro sind steuer- und Sozialversicherungs-Beitrags frei ( § 49 Abs. 3 Z 12 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 3 Abs. 1 Z 17 Einkommensteuergesetz 1988 ).

Mahlzeit!

Edit

Diese Regelung war eigentlich bis 31.12.2021 befristet. Nunmehr gilt das unbegrenzt, wurde also in das Dauerrecht übernommen.
Mehr dazu bei der Gesundheitskasse