Die Dienstgeberabgabe ist zu bezahlen, wenn:
- mehr als eine Person geringfügig beschäftigt wird
- das was an die geringfügig Beschäftigten bezahlt wird, das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze ausmacht.
- Wenn man also unter der DAG Grenze bleibt, bezahlt man die DAG nicht, ist man darüber, bezahlt man die DAG vom gesamten Betrag der geringfügig ausbezahlten Entgelte.
DAG Prozentsatz - 16,4%
Die DAG beträgt 16,4 Prozent, siehe https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.819395
DAG-Grenze 2021 € 713,79
Die Geringüfigkeitsgrenze liegt bei € 475,86.
Daher liegt die Grenze für die Dienstgeberabgabe bei € 713,79.
DAG-Grenze 2020 € 690,99
- Geringfügigkeitsgrenze: € 460,66
- DAG-Grenze: € 690,99