Was ist die Dienstgeberabgabe? (Hint: Geringfüge Beschäftigte!)

Die Dienstgeberabgabe ist zu bezahlen, wenn:

  • mehr als eine Person geringfügig beschäftigt wird
  • das was an die geringfügig Beschäftigten bezahlt wird, das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze ausmacht.
  • Wenn man also unter der DAG Grenze bleibt, bezahlt man die DAG nicht, ist man darüber, bezahlt man die DAG vom gesamten Betrag der geringfügig ausbezahlten Entgelte.

DAG Prozentsatz - 16,4%

Die DAG beträgt 16,4 Prozent, siehe https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.819395

DAG-Grenze 2021 € 713,79

Die Geringüfigkeitsgrenze liegt bei € 475,86.

Daher liegt die Grenze für die Dienstgeberabgabe bei € 713,79.

DAG-Grenze 2020 € 690,99

  • Geringfügigkeitsgrenze: € 460,66
  • DAG-Grenze: € 690,99

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