Ein nettes Steuerzuckerl für Mitarbeiter sind Essensgutschein!
Werden vom Arbeitgeber Gutscheine für die Verabreichung von Essen ausgegeben, die in Gaststätten in der "Nähe" verbraucht werden können, so waren die bisher bis 4,4 Euro steuerfrei.
Auch Lieferdienste gelten als "in der Nähe"
8 Euro steuerfreie Essensgutscheine pro Tag
Neu ist jetzt, dass dieser Betrag auf 8 Euro angehoben wurde.
2 Euro für steuerfreie Lebensmittelgutscheine
Auch die Grenze für die Lebensmittelgutscheine wurde angehoben. Die frühere Grenze von 1,1 Euro wurde auf 2 Euro pro Tag angehoben.
Diese zwei Euro sind steuer- und Sozialversicherungs-Beitrags frei ( § 49 Abs. 3 Z 12 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 3 Abs. 1 Z 17 Einkommensteuergesetz 1988 ).
Mahlzeit!
Edit
Diese Regelung war eigentlich bis 31.12.2021 befristet. Nunmehr gilt das unbegrenzt, wurde also in das Dauerrecht übernommen.
Mehr dazu bei der Gesundheitskasse