Geänderte Werte für 2024 – Was das neue Steuerjahr an Änderungen bringt

Inflation

Die Inflation schlägt gnadenlos zu.
Früher war das ein größeres Problem als heute, denn einige Dinge werden an die Inflation angepasst.
Wohingegen andere Dinge, unverständlicherweise, nicht an die Inflation angepasst werden.
Es ist nach wie vor ärgerlich, dass das amtliche Kilometergeld bei 42 Cent pro Kilometer stecken bleibt. Trotz immens teurer Treibstroffpreise und geschnalzenen Aufschlägen auf die laufenden Kosten eines KFZ.

Auch die Grenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter könnte man anpassen.
Mit 1. Jänner 2023 wurde diese Grenze zwar auf 1.000 € angehoben, worüber wir auch schon geschrieben haben: https://steuern-optimieren.at/126/geringwertiges-wirtschaftsgut-grenze-steigt-auf-e-1-000-ab-2023/

Dennoch bekommt man mit 1. Jänner 2024 einen geringeren Gegenwert an Leistungen für seine 1.000 € als noch ein Jahr zuvor - die Inflation lässt grüßen.

Auch die Luxustangente bei Autos "steckt" bei 40.000 € fest, seit Jahren. Dieser Grenzbetrag hat mit den realen Anschaffungskosten nunmehr wenig am Hut und ist aus der Zeit gefallen.

Wie immer bringt die Inflation den Steuerbehören ein schönes Körberlgeld!

Änderung an den Lohnsteuergrenzen

An den Lohnsteuergrenzen hat sich etwas geändert, hier die neuen Werte im Vergleich zu den alten:
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Diese Grafik ist aus unserem Tabellenblatt entnommen, welches man hier herunterladen kann:

Lohnsteuertabelle Vergleich 2023 mit 2024

Belegaufbewarung für 2016 endet!

Ein kleines Detail am Rande:
Die Pflicht, die Belege für das Jahr 2016 aufzubewahren endet mit dem 1. Jänner 2024.