Geringwertiges Wirtschaftsgut: Grenze steigt auf € 1.000,- ab 2023

GWG sind toll 🙂

Geringwertige Wirtschaftsgüter bieten interessante Möglichkeiten.

Wenn die Anschaffung unter € 1.000,-- (ab 01.01.2023) bleibt, dann kann man die Kosten sofort ansetzen und muss diese nicht über die Nutzungsdauer abschreiben.

Bis 31.12.2022 war die Grenze bei € 800,--.
Die Erhöhrung um € 200,-- bringt einen interessanten Spielraum.
Warum?

Bessere Wahlmöglichkeit, mehr Potential für Optimierungen.

Am Beispiel eines Laptops möchte ich hier Möglichkeiten aufzeigen.

Ein guter Laptop, wie zb ein Apple MacBook Air, gibt es um rund € 1.000,--.
Bei einem Angebot unter tausend Euro kann das Gerät sofort abgezogen werden und schmälert voll den Jahresgewinn.
Möchte ich die Investition aber auf mehrere Jahre verteilen, dann kauf ich einfach Zubehör dazu, und schon ist die Gesamtinvestition über tausend Euro und muss über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!

Nicht auf neuen IFB vergessen!

Aber Achtung, mit 2023 gibt es auch wieder einen Investitionsfreibetrag: https://steuern-optimieren.at/97/neuer-investitionsfreibetrag-ab-2023/
Dieser bietet mir 10% zusätzliche Abzugsmöglichkeit im aktuellen Wirtschaftsjahr!
Es ist daher interessant, über die Grenze des geringfügigen Wirtschaftsgutes zu bekommen, um die zusätzlichen 10% Abzugs zu lukrieren!

Weihnachtsfeier bis 365 € absetzbar

Wie hoch dürfen die Kosten für die Weihnachtsfeier sein?

Pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin dürfen € 365 für diverse Feiern aufgewendet werden.
Wobei dieser Betrag nicht auf die Weihnachtsfeier begrenzt ist.
Der Betrag gilt für alle Feiern über das Jahr, also auch:

  • Betriebsfeiern wie zb Sommerfeste
  • Betriebsausflüge
  • kulturelle Veranstaltungen

Geschenke

Bis zum Betrag von € 186 sind Zuwendungen steuer- und abgabenfrei. Diese dürfen aber nicht in Bargeld erfolgen, sehr wohl aber in Gutschein-Form.

Siehe auch